Wort davor: Leibgedingseinkommen

Leibgedinger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Inhaber eines Leibesgedingees (I).
vgl. Leibdinger, Leibhaber, Leibzüchter (I), Leibzüchterin.

Wort danach: Leibgedingsfall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten