Leibgeding(s)kaufrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
die Schwierigkeit, mit der Begriffsverbindung die zugrundeliegende Sache ("bäuerliche Leihe, die in der Verleihungsurkunde Kaufrecht genannt wurde, aber dem Freistiftrechte innerlich
näher stand") zu erfassen, beschreibt ArchKärnten 43/44 (1955) 166.
Wortbildungshinweis: zu
Kaufrecht (VI),
Leib(es)geding(e) (I).
Wort danach: Leibgedingskontrakt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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