Wort davor: Leibgeding(s)genießer
Leibgedingsgenosse
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Teilhaber an einem Leibesgedingee (I).
- Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 15
- Belegtext:
wan ... ein grundherr einen grund ... auf etliche leib hingelaßen und dan sein grundobrigkheit einem andern zu khaufen gaebe, solle er ... mit dem khaufer dahin ... schließen, dieselbe ... leibgedingßgenoßen
biß zu endung ihrer zeit bei denen hingelaßenen gueetern unabgeschafft ... zu laßen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 160 § 16
- Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. 588
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. III 71
Wort danach: Leibgeding(s)gerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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