Wort davor: Leibgeding(s)geld
Leibgeding(s)genießer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Leibgedinger.
- Belegtext:
die weltlichen gueter mögen ... auf den leibgedingsgenießer ... verlaßen werden
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 67
- Belegtext:
der leibgedinggeniesser ... khan solche sein gerechtigkheit ... ohne vorwissen ... des aigenthumbers weder verkhaufen noch ... andern leibgedingßweiß verlassen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 164 § 11
- Belegtext:
wann sich befindet, daß es [das leibgedingte gut] auß unfleiß und unachtsambkeit deß inhabers schlechter worden, ist der leib-gedings-genuesser dem eigenthumber solchen schaden abzutragen schuldig
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. 596
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Wort danach: Leibgedingsgenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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