Wort davor: Leibsfreund

Leibfron
Wortklasse: Femininum
Erklärung: persönl. Dienstpflicht eines Leibseigenen.
vgl. Leib(es)steuer (I).

Wort danach: Leibfronde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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