Wort davor: leibfällig

Leibfallrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Anspruch des Heimatpfarrers auf den vierten Teil dessen, was eine fremde Kirche bei der auswärtigen Bestattung eines Gemeindemitgliedes eingenommen hat.
Wortbildungshinweis: zu Leib(s)fall (III).

Wort danach: Leib(s)frau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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