Wort davor: Leib(s)fall

leibfällig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: Bez. v. Gütern, die auf Lebenszeit ausgegeben sind und von denen uU. der Leibsfall (I) entrichtet wird.

Wort danach: Leibfallrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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