Wort davor: Leib(s)fall
leibfällig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
Bez. v. Gütern, die auf Lebenszeit ausgegeben sind und von denen uU. der Leibsfall (I) entrichtet wird.
- Belegtext:
die zway gutlin ... leibfellig gueter gewest
Datierung: 1518
Fundstelle: WürtGQ. XII 117
- Belegtext:
es sollen die underthonen und hindersässen ... weder leibfällige noch erbguetter ohne ... bewilligen der herrschaft weder failbietten noch verkaufen
Datierung: 1588
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 83
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
hantlon und erschatz von leibfelligen bestand- und herrngütern
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: JbDillingen 20 (1907) 139
- Belegtext:
auf den leibfälligen güetern ... wollen wir einiges leibgeding oder andere beschwerd ... nit gestatten
Datierung: nach 1603
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 340 Anm. 155
- Datierung: 1619
Fundstelle: MBoica 22 S. 747
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- in Google Books
- Datierung: 1655
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 264
- Belegtext:
W.B., mein bauer und unterthan ... mit meinem ... consens ... seinen leibfälligen hof verkauft ... hat
Datierung: 1661
Fundstelle: WürtVjh.2 5 (1896) 27
- Datierung: 1729
Fundstelle: FreibDiözArch. 20 (1889) 272
- Belegtext:
schupflehn, oder ein leibfalliges guth, fallguth. wird von dem eigenthuemer gegen eine jaehrliche leistung jemanden, so lange er lebet, ueberlassen, mit dem beding, daß es nach dessen tode wieder anheimfalle
Datierung: 1762
Fundstelle: Hellfeld IV 2411
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- Belegtext:
gueter ... die ... nur auf leib und leben eines besizers ... verliehen sind ... dergleichen gueter sind unter den namen: fall-lehen ... leib- und heimfaellige gueter bekannt
Datierung: 1808
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVI 2 S. 81
Wort danach: Leibfallrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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