Wort davor: leibsfahrend
Leib(s)fall
Wortklasse: Maskulinum, in Bed. III urspr. Neutrum (vgl. DWB. VI 598)
Leib(s)fall (I)
Erklärung:
Abgabe bei dem Tod eines Leibeigenen oder bei der Besitzveränderung an einem der Leibeigenschaft unterliegenden Gut, Besthaupt,
Hauptrecht (I).
vgl.
Leib(es)steuer.
- Datierung: um 600
Fundstelle: GasterLsch. 5
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
soll man vorab davon usrichten und bezalen bodenzins, huszinse und lybfelle
Datierung: 1457
Fundstelle: SchweizId. I 742
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
alle die menschen ..., die über xiiij jare alt, vnd zu yren tagen kommen sint, yre yglichs nach synem tode deme gotzhuse ... eynen lipualle schuldig vnd man yme geben solle, ein
man daz beste vihs haupt, hette er keyn viehe, daz beste kleyt
Datierung: 1460
Region/Autor/Textsorte:
Schwarzwald
Fundstelle: GrW. I 434
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- Belegtext:
der haeßval oder libfal
Datierung: 1483
Fundstelle: ZürichOffn. II 168
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1504
Fundstelle: Mone,QS. II 4
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sein die von M. gefreiet, das kein oberkait ader herschafft bi inen leibßfell oder haubtrecht erfordern mag
Datierung: 1526
Fundstelle: MosbachStR. 587
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- Belegtext:
fasnachthuener ist ein iglicher hinderses zu M. ... jerlich eins schuldig ... desgleichen ein iglicher laibaigner seiner herschaft, dahin er gehört, ein leibsfall
Datierung: 1556
Fundstelle: BadW. 143
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- Belegtext:
von einer jeden mansperson ... gefelt der herrschaft A. von ir person wegen zu ... leibfall das best haupt viehs
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Alpirsbach
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 229 Anm. 3
- Belegtext:
soll auch von einem jeglichen ... zinser ... nach seinem thodt ... geben werden das best hauptviehs ... zu einem leibfall
Datierung: 1560
Fundstelle: Reyscher,Stat. 59
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- Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
Alpirsbach
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 12
- Datierung: 1567/68
Fundstelle: Ochs,RODurlach 81
- Belegtext:
wer von mir mit hauß und herberg belehnet ist ... die selbigen sollen ... mir ... mit der leibaigenschaft zugeherig sein, auch bei den leibfehlen dafür gehalten, behauptrechtet und gefahlet werden
Datierung: 1570
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 478
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- Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 201
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- Datierung: 1596
Region/Autor/Textsorte:
Schweiz
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 56
- Datierung: 1616
Fundstelle: EmsChr. 46
- Belegtext:
es hat ain herrschaft und inhaber deß dorffs M. die niedergerichtsbarkait, alß gebott, verbott, frävel, strafen, leibväl, ein- und abzug ... sambt ... all ander recht ..., so dem niederen gerichtszwang anhingig sind
Datierung: nach 1619
Fundstelle: FreibDiözArch.2 9 (1908) 172
- Belegtext:
von lehen-, leib-, und heim-vählen
Datierung: 1648
Fundstelle: Mone,QS. II 482
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
wie dann auch uf solchen fall nach dero todt der leibfall von ihrer verlaßenschafft ... gethaidiget werden solle
Datierung: 1678
Fundstelle: Gochsheim 761
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- Datierung: 1686
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 23
- Belegtext:
ist der einwohner leibeigen, so muß er sowohl wegen seiner person, als auch wegen seines guts nach seinem absterben ... der herrschafft ... das beste haupt-viehes hinterlassen, oder, weil er solches nicht
zweyfach geben kan, wird ihm entweder bey dem leib- oder haußfall ein haupt mit geld geschoepfet, daß seine erben von jedem verlassenden eigenthumlichen
hundert pfund heller einen gulden zu bezahlen schuldig sind
Datierung: 1777
Fundstelle: Sattler,WürtGr. IV 110
- Belegtext:
an einigen orten mußten diejenige personen, welche ein zinnßbares hauß oder hofgut bewohneten, ob sie schon sonsten mit keiner leibeigenschafft verwandt waren, dennoch ein hauptrecht und leibfall geben
Datierung: 1777
Fundstelle: Sattler,WürtGr. IV 110
- Datierung: 1808
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 122
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- in Google Books
Leib(s)fall (II)
Erklärung:
Heimfall des auf Lebenszeit ausgegebenen Guts.
Leib(s)fall (III)
Erklärung:
Leichenbegängnis.
vgl.
Leibgefälle (II).
- Datierung: 1477
Region/Autor/Textsorte:
Straßburg
Fundstelle: Schanz,Gesellenverb. 214
- Datierung: 1483
Fundstelle: Schmidt,ElsWB. 224
- Datierung: 1503
Fundstelle: Frey,Pract. 115
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wann ein bruder oder schwester uß diser bruderschafft abstirbt, so soll man ihme das libfäll mit einem gesungnen sellampt zu den predigern halten
Datierung: 1513
Fundstelle: BadArch. II 198
- Belegtext:
ob einem sin vatter, mutter oder hußfrow abgestorben wer, dem sol bis nach gehabten lybfal und dem sybenden nit fürgepotten werden
Datierung: 1520
Region/Autor/Textsorte:
Freiburg
Fundstelle: Brinckmeier II 42
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- Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 148
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wir wollen, so ain gescheftiger in seinem letzten willen legata ordent, das die durch di erben ... getreulich bezalt werden, doch mit der unterschaidung, das zuvorderst der leibfal und die schulden ußgericht ... werde
Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 161
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1522
Fundstelle: Murner,LuthNarr 149
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- Datierung: 1528
Fundstelle: ArchBern 16 (1902) 535
- Datierung: um 1530
Fundstelle: PforzheimUrk. 38
- Belegtext:
wann sich begibt das ainer mit sovil schulden beladen, das sie sein hab und guth übertreffen ... soll erstlich von deß schuldners guth, ob der schuldner mit tod abgangen were, sein begrebt und leybfall ausgericht ... werden
Datierung: 1556
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 755
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- Datierung: 1558?
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: ZRG.2 Kan. 5 (1915) 422
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
alle legaten und besatzung der gueter, so in testamenten ... beschehen, sollen nach absterben deß testirers, durch den erben ... gereicht, doch daß zuforderst die kosten deß leib-falls
und bestaettigung zur erden ... abgezogen werden
Datierung: 1698
Fundstelle: PfalzLR. 523
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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Leib(s)fall (IV)
Erklärung:
für ein Seelenamt ausgesetzter Geldbetrag.
- Belegtext:
bewilligen die ... pfarr sampt aller ... derselben stiftungen, pfrunden, caplanien, lipfal, sibenden ... und aller anderer recht und gerechtigkeiten
Datierung: 1527
Fundstelle: NeuenburgStR. 176
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Wort danach: leibfällig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten