Wort davor: leibsfahrend

Leib(s)fall
Wortklasse: Maskulinum, in Bed. III urspr. Neutrum (vgl. DWB. VI 598)

Leib(s)fall (I)
Erklärung: Abgabe bei dem Tod eines Leibeigenen oder bei der Besitzveränderung an einem der Leibeigenschaft unterliegenden Gut, Besthaupt, Hauptrecht (I).
vgl. Leib(es)steuer.

Leib(s)fall (II)
Erklärung: Heimfall des auf Lebenszeit ausgegebenen Guts.
Leib(s)fall (III)
Erklärung: Leichenbegängnis.
vgl. Leibgefälle (II).
Leib(s)fall (IV)
Erklärung: für ein Seelenamt ausgesetzter Geldbetrag.

Wort danach: leibfällig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten