Wort davor: 4leiben

Leib(es)erbe
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: das erbberechtigte leibliche Kind einer Person.
vgl. 2Lehn(s)erbe.

Wort danach: Leiberbeknabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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