Wort davor: 3leiben

4leiben
Wortklasse: Verb
Erklärung: rechtlich nur in der Bedeutung 'nachlassen an einem Kaufpreis oder an einem Zins'.
sprachliche Erläuterung: aus ahd. (h)li-ban 'schonen, verteilen'; bereits früh belegt (ahd. Benediktinerregel/AltdTBibl. 50 S. 30, 46 und 48; Notker II 151 und 398).
vgl. 1Leiberung.

Wort danach: Leib(es)erbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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