Wort davor: Leibeigenschaftquittung

Leibeigenschaft(s)recht
Wortklasse: Neutrum

Leibeigenschaft(s)recht (I)
Erklärung: Gesamtheit von Rechtsvorschriften, die die Leibeseigenschaft betreffen.

Leibeigenschaft(s)recht (II)
Erklärung: die dem einzelnen Leibsherrn gegen seine Leibseigenen auf Grund des Leibeigenschaftsrechts (I) zustehenden Rechte.

Wort danach: Leibeigenschaftsteidigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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