Wort davor: Leibeigenschaftquittung
Leibeigenschaft(s)recht
Wortklasse: Neutrum
Leibeigenschaft(s)recht (I)
Erklärung:
Gesamtheit von Rechtsvorschriften, die die Leibeseigenschaft betreffen.
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 137 u. 725
[weitere Angaben: vgl. ebd. 725-761]
Leibeigenschaft(s)recht (II)
Erklärung:
die dem einzelnen Leibsherrn gegen seine Leibseigenen
auf Grund des Leibeigenschaftsrechts (I) zustehenden Rechte.
- Belegtext:
dass wir in kraft leibeigenschaftrechtens und gemeinen herkommens von dergleichen under frembder herrschaft angesessenen leibeigenen leuten jedem jährlich ein leibhuhn ... und
nach des mannes tod das ... besthaupt ... zu fordern ..., solche prästationen auch nun von 100 und mehr jahren ruhiglich ... erhoben ... haben
Datierung: 1666
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 72
- Datierung: 1717
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. IV 386
- Datierung: 1780
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. I 412
- Datierung: 1817
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein V 425
Wort danach: Leibeigenschaftsteidigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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