Wort davor: Leibeigenleute

Leib(es)eigenschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung: persönliches Abhängigkeitsverhältnis des Leibseigenen gegenüber dem Leibsherrn, dessen Kennzeichen insbes. die fehlende Freizügigkeit, die Verpflichtung zu (in der Theorie) ungemessenen Diensten, eine jährliche Anerkennungsabgabe und eine Abgabe im Todesfall ( Besthaupt) ist, vgl. ausführlich HRG.1 II 1761-1772.

Wort danach: Leibeigenschaftsfall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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