Wort davor: leibeigenhörig

Leibeigenleute, Leibeigenmann
Wortklasse: Leibeigenleute: Plural, Leibeigenmann: Maskulinum
Erklärung: wie Leibseigene.

Wort danach: Leib(es)eigenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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