Wort davor: Leibeigenbehörige
Leib(s)eigene
Wortklasse: Maskulinum und Femininum
Erklärung:
wer der Leibeseigenschaft unterworfen ist.
vgl.
Eigenleute,
Eigenmann (I),
Leibsangehörende,
Leib(s)angehörige,
Leibsarme,
Leibbeder,
Leibeigengehörige,
Leibeigenleute.
- Belegtext:
alle bastardt sein meins ... hern pfaltzgraven ... leibßaigene aus crafft seinner furstlichen gnaden regalien
Datierung: 1526
Fundstelle: MosbachStR. 594
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- Belegtext:
ist an etlichen orten gewonhait, so ain leibaigner stirbt, so erbt sein leibherr ain tail seines verlassen guots
Datierung: 1546
Fundstelle: Perneder,Inst.(1546) 7v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Fundstelle: Perneder,Malef.(1547) 15r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
[wenn] ainer ..., so als leibaigner an das gericht erwöhlt worden, in seinem leben aus dem gericht keme ..., der solte ... unserm ... herrn wie vor widerumb
leibaigen sein und ... thun ..., weß sich als leibaignen von alters her gebürth
Datierung: 1549
Fundstelle: Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 225
- Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 17v
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wollen wir hiemit, daß hinfort kein leibeigener sich ... in unserm erblande soll setzen und verheirathen ..., er habe dann glaubhaften schein, daß er von dem eigenthumsherrn ... freygegeben, vorzulegen
Datierung: 1597
Fundstelle: HadelnPriv. 146
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- Datierung: 1633
Fundstelle: WürtVjh.2 4 (1895) 82
- Belegtext:
ist ein jeder leibeigener schuldig, järlichs 4 albus leibbedt, dabeneben hauer zu sähen, zu nähen, auch schären, it. holtz zu führen, besserung ausszuführen, it. sommer zeit gras
zu mähen, hew zu machen vndt zuführen; hingegen ist man ihnen den kosten schuldig, nemblich des morgens ... 1 viertl brodt vnd ein stückh kess; zu mittag suppen vndt gemüss; wan sie heimbgehen, wiederumb
brodt vndt kess. auch seindt die leibeigene schuldig zu iagen
Datierung: 1647
Region/Autor/Textsorte:
Hunsrück
Fundstelle: GrW. II 238
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sie [Ehefrau] ist zwar deinem [d. Ehemannes] leib eigen, doch aber gleichwol nicht dein leibeigne oder sclavin
Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. 48
- Belegtext:
[Übschr.:] von bauers-leuten und leibeigenen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 697
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1715
Fundstelle: BadLO. 59
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
solle keinem leibeigenen, welcher anderer herrschaft zugehörig (es wäre dann sach, daß er ... freigelassen worden) das burgerrecht ertheillet ... werden
Datierung: 1746
Fundstelle: HeidelbStR. 534
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- Belegtext:
leibeigene sind ... diejenigen, welche sowohl in ansehung ihrer personen als höfe mit eigenthum ... entweder sr.k.m. oder stiftern, klöstern, denen von adel, ... auch andern privatpersonen
... verbunden sind, und diese dürfen ohne gutsherrlichen consens keine schulden contrahiren, keine grundstücke veräußern ..., ja nicht einmal bauholz von ihren eigenen gründen ... hauen
Datierung: 1753
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 651
- Datierung: 1769
Fundstelle: BadZftO. 110
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
[in Württemberg] die leibeigene gleich den freien aller ehrenaemter faehig sind
Datierung: 1780
Fundstelle: Weisser,RHandw. 103
- Belegtext:
daß bey leibeigenen nicht leicht auf die zuchthausstrafe ... zu erkennen, sondern an deren statt eine solche strafe, die der guthsherrschaft nicht beschwerlich falle, zu erwaehlen sey
Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 133 Anm. g.
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- Belegtext:
der leibherrschaft gebuehrte vermoeg eigenthumsrechts die gerichtsbarkeit ueber ihre leibeigenen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 31
[weitere Angaben: ebd. 226]
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde 286
- Belegtext:
die erbherren koennen ihre leibeigenen vertauschen, verpfaenden, verkaufen, ... aus einem dorf in das andere versetzen, auch die hoefe, aecker und wiesen ihnen nehmen und zu
ackerwerken machen. ohne ... einwilligung der grundherrschaft duerfen leibeigene sich weder verloben noch verehelichen
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde 287
[weitere Angaben: ebd. 288f.]
- Belegtext:
leibeigene stehen in allen civil- und kriminalsachen unter der gerichtsbarkeit ihrer grundherrschaften, auch in dingen, die sie mit dieser selbst auszumachen haben
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde 290
- Belegtext:
die oberlausitzischen leibeigenen koennen ... nicht ganz als roemische sclaven angesehen werden, da sie das ihrige verkaufen, ... testamente errichten, ... rechtliche handlungen
vornehmen und sich nach ... gefallen verheirathen koennen, nur werden sie als zubehoerungen des grund und bodens angesehen, wo sie sich seßhaft gemacht haben
Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 32
[weitere Angaben: ebd. 33ff.]
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- Datierung: 1797
Fundstelle: Conze,QBauernbefr. 41
- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht I 44ff.
- Belegtext:
leibeigene ... sind solche menschen, an deren person jemandem ein ius radicatum, dienste und abgaben zu fordern zustaendig ist
Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 48
- Belegtext:
[die leibeigenschaft wird ... fuer aufgehoben erklaert] der leibeigene tritt aus dem bisherigen unterthaenigkeitsverhaeltnisse gegen seinen herrn in den freien buergerlichen zustand
Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 260
- Belegtext:
hauptrecht ... ist die lezte abgabe, welche der leibeigene zu entrichten schuldig ist
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 258
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Datierung: 1825
Fundstelle: Geck,Soest 429
Wort danach: Leibeigengehörige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten