Wort davor: leibeigen

Leib(s)eigen
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum

Leib(s)eigen (I)
Erklärung: leibeigene (I) Person.

Leib(s)eigen (II)
Erklärung: wie Leibeseigenschaft.
Leib(s)eigen (III)
Erklärung: wie Leibesgedingee (I).

Wort danach: Leibeigenbehörige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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