Wort davor: leibdingen

Leibdinger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Nutzungsberechtigter eines Leibdings (I).
vgl. Leibgedinger, Leibzüchter (I).

Wort danach: Leibdingerin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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