Wort davor: Leibsarme

Leib(s)bede
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu 1Bede (I).

Leib(s)bede (I)
Erklärung: jährliche Abgabe des Leibseigenen zur Anerkennung der Leibeseigenschaft an den Leibsherrn.
vgl. Leib(es)steuer (I).

Leib(s)bede (II)
Erklärung: Kopfgeld (I), ohne aktuellen Bezug auf ein Leibeigenschaftsverhältnis.

Wort danach: Leibsbedehuhn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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