Wort davor: Leibsarme
Leib(s)bede
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
1Bede (I).
Leib(s)bede (I)
Erklärung:
jährliche Abgabe des Leibseigenen zur Anerkennung der Leibeseigenschaft
an den Leibsherrn.
vgl.
Leib(es)steuer (I).
- Belegtext:
sich die von B. stettrecht gebrucht habent, also were hinter sie gein B. gezogen si, das der niemands keine libsbede, hunre oder anders geben habe, dann alleine dem herren, der B. ... ingehabt hat
Datierung: 1425
Fundstelle: OsterburkenStR. 1029
[weitere Angaben: ebd.ö.]
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- Belegtext:
weisenn sie sinen gnaden von den hoffemennern zu lybsbeede sechszehne phunt heller ..., und von iglichem eyn fasznachthun und nach syme dode ein besthaupt, und igliche grawe zween phennige
Datierung: 1475
Region/Autor/Textsorte:
Hanau (Region)
Fundstelle: GrW. I 825
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- Belegtext:
die knecht der herren sollent umbgehn ... und güetlich zu den leuten fordern die leibbet; die leüt sollen sie auch güetlich empfahen und uszrichten, darumb dasz es die bete ist,
dardurch dasz mensche beschirmet werden soll für gewalt
Datierung: 1490
Region/Autor/Textsorte:
Unterelsaß
Fundstelle: GrW. V 502
[weitere Angaben: ebd. 509]
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- Datierung: 1494
Fundstelle: KirchheimW. 259
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- Datierung: 2. Hälfte 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: GrW. VI 68
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- Belegtext:
ein iglicher herr niempt von seinen leibangehörigen leuten die leibsbede und hauptrecht
Datierung: 1527
Fundstelle: SchriesheimW. 178
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- Belegtext:
hat er [d. Fremde] dan kein heren, dem er liepbet giebt, so mag in der schultheisz annemen wie gewonheit ... ist
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Unterelsaß
Fundstelle: GrW. V 499
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- Datierung: 1540
Fundstelle: Eppingen 813
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- Datierung: 1546
Fundstelle: Lauda 196
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- Belegtext:
ein leibeigener mann gibt jerlich zu leibsbet zwolf dn. und ein leibeigene frau sieben dn.
Datierung: 1555
Fundstelle: BadW. 64
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- Datierung: 1592
Fundstelle: KirchheimW. 283
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- Belegtext:
die leibsbeet ist jährlich von einer mansperson gemeinlich 12 d. und von einer weibsperson ein huen oder daß gelt darfür
Datierung: 1601
Fundstelle: EberbMosbW. 44
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- Belegtext:
wann auch Pfaltz leibeigene dieß orts sich burgerlich setzen, werden sie ... ohne entgeltnuß frei, so lang sie in der statt bleiben, wann sie aber wieder heraußziehen, werden sie wieder in die leibsbeet aufgefangen
Datierung: 1602
Fundstelle: Sinsheim 1106
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- Belegtext:
sind der herrschafft sonst keine weitere dienstbarkeit zu leisten schuldig als allein die leibbeth
Datierung: 1607
Fundstelle: Brinckmeier II 42
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- Belegtext:
ist ein jeder leibeigener schuldig jährlichs 4 albus leibbedt
Datierung: 1647
Region/Autor/Textsorte:
Obermosel
Fundstelle: GrW. II 238
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- Datierung: 1666
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 70
- Datierung: 1694
Fundstelle: IserlohnUB. 219
- Belegtext:
leibbete. der zins, welchen der leibeigene jaehrlich leisten muß
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 685
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- in Google Books
- Belegtext:
die leibbede ist eine abgabe, der jeder leibeigene vom 12ten jahr an unterworfen war
Datierung: 1793
Fundstelle: Lang,Steuerverf. 56
- Datierung: 1817
Fundstelle: Reyscher,Ges. III 453
- Fundstelle: Berghaus II 405
Leib(s)bede (II)
Erklärung:
Kopfgeld (I), ohne aktuellen Bezug auf ein Leibeigenschaftsverhältnis.
- Belegtext:
ein jeder bürgerlicher inwohner dies orts hat zwar gnädigster herrschaft jährlich 14 pfenning ... zue leibsbeet entrichtet, welches aber doch niemanden verhindert, von hier hinweg
... zue ziehen, innmaßen solche persohnen ... nicht leibeigen sind, ob sie schon solchen leibszinß entrichten
Datierung: 1695
Fundstelle: SchriesheimW. 204
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- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: AbhStaatswStraßb. XVI 40
Wort danach: Leibsbedehuhn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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