Leibbelassung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
durch Erbvertrag vereinbarte Überlassung eines Gutes zur lebenslänglichem Nießbrauch.
vgl.
Leiblassung.
Wortbildungshinweis: zu
Belassung.
Wort danach: Leibesbeschädigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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