Wort davor: Leibsbefreiung

Leibbelassung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: durch Erbvertrag vereinbarte Überlassung eines Gutes zur lebenslänglichem Nießbrauch.
vgl. Leiblassung.
Wortbildungshinweis: zu Belassung.

Wort danach: Leibesbeschädigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten