Wort davor: Lehung
Lehungbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
hier: Vollmacht für einen Lehnsträger.
Wortbildungshinweis: zu
Lehung.
- Belegtext:
haben die drei vettern sich mit dem lehn also gehalten: welcher unter ine queme gein N., das der lehn von irer aller wegen [tue] . ..; und haben sie daruber sulche lehungbrif
gegeben, als die abschrift des hauptbrifs ausweiset
Datierung: vor 1524
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 140
Wort danach: Leib
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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