Wort davor: Lehrwein
Lehrzeit
Wortklasse: Femininum
Lehrzeit (I)
Erklärung:
Ausbildungszeit, Lehrjahre eines Lehrlings.
- Datierung: 1552
Fundstelle: Lasch-Borchling II 791
- Belegtext:
[d.] pürgen anglüben, ... alles das jehnige, waß an dem bueben in solcher lehrzeit abgehen möchte, sy erstatten sollen
Datierung: 1604
Fundstelle: Fischer,Sensen 202
- Belegtext:
soll ein jeder [lauttenmacher-]lehrjung wenigist sechß jahr lang lehrnen, iedoch stehet dem lehrmaister auf wohluerhalten des lehrjungs an diser lehrzeith etwas nachzusehen beuor
Datierung: 1696
Fundstelle: ZMusikw. 2 (1919) 290
- Datierung: 1732
Fundstelle: Spies,Hafner 105
- Belegtext:
wann ein lehr-jung ohne rechtliche ursache vor endigung der lehr-zeit von seinem meister austritt . ..; so solle denselben ... kein anderer meister lehren
Datierung: 1769
Fundstelle: BadZftO. 103
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
handwerks-aufseher ... sollen fuer jedes handwerk [d.] noethige lehrzeit bestimmen
Datierung: 1783
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern V 258
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
die lehrzeit der lehrjungen beträgt nicht unter 2 und nicht über 3 jahre
Datierung: 1788
Fundstelle: IserlohnUB. 338
- Belegtext:
in ... fällen, wo die lehrzeit ohne schuld des meisters nicht ausgehalten wird, kann derselbe das rückständige lehrgeld nach verhältniß der verflossenen zeit und für das ganze laufende jahr fordern
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 304
- Datierung: 1802
Fundstelle: v.Berg,PolR. III 478
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex III 81 u. 83
- Belegtext:
nach verfluß der lehrzeit wird der lehrjunge von seinem meister ledig gesprochen
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex III 86
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Belegtext:
die dauer der lehrzeit beruht auf einem vertrage, und nur fuer den fall der ermangelung eines solchen tritt eine vorgeschriebene regel ein
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 620
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Lehrzeit (II)
Erklärung:
im Unterrichtswesen.
Wort danach: Lehrzucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten