Wort davor: Lehrsteekster
Lehrtag
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
die einem Kampfesungeübten gewährte Frist von 6 Wochen und 3 Tagen zur Vorbereitung auf den gerichtlichen Zweikampf.
vgl.
Lerntag.
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Jung,Misc. I 185, 189, 194 u. 196
- Belegtext:
mag im der antworter durch seinen ... fürsprechen begern ... im seinen lehrtag zum kampff zugeben, die sollen im also mit vrthail erkandt ... werden, nemlich sechs wochen vnnd drey tag
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1236
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Datierung: vor 1762
Fundstelle: Wiesand 685
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Wort danach: Lehrtochter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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