Wort davor: Lehrsteekster

Lehrtag
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: die einem Kampfesungeübten gewährte Frist von 6 Wochen und 3 Tagen zur Vorbereitung auf den gerichtlichen Zweikampf.
vgl. Lerntag.

Wort danach: Lehrtochter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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