Wort davor: Lehr(s)kind

Lehrkindsgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die vom Lehrskind (I) an die Zunft zu zahlende Eintrittsgebühr.
vgl. Lehrgeld (II), Lehrwein.

Wort danach: Lehrkleid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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