Wort davor: Lehrjungenwein
Lehrjünger
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
mancher Beleg könnte als st. flekt. Form von Lehrjunge aufgefaßt werden.
Lehrjünger (I)
Erklärung:
Schüler, auch übtr.: Anfänger.
- Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: Mystiker 326
- Belegtext:
tyro usu forensi atque exercitatione, leerjunger in rechtlichen hendlen. tyro ac rudis in re aliqua, neuw, vnd ein leerjunger, vnbericht, vngeuebt
Datierung: 1541
Fundstelle: Frisius 1083
- Datierung: 1614 u. 1643
Fundstelle: NlWB. VIII 1333
Lehrjünger (II)
Erklärung:
Berufsanfänger, Lehrling.
Wort danach: Lehrjungfrau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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