Wort davor: Lehrjungensgeld
Lehrjungenwein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Handwerksbuße (in Höhe der Weingabe eines Lehrlings bei seinem Eintritt in die Zunft?).
vgl.
Lehrwein,
Weingabe.
- Belegtext:
welcher knecht, der einem meister ... zogesagt hait eine zeit van jaeren zo weirken, und reiset buissen willen des meisters usswendich, und quieme wiederumb in die statt und wolt wirken, derselve sall
geven lierjungenwein. und of inicher knecht befonden wurd, der heimlich gienk anderen luiden van irem ledder zu wirken, derselve sall verbrucht haven einen lierjungenwein
Datierung: 1544
Fundstelle: DürenWQ. 120
- Datierung: 1575
Fundstelle: DürenWQ. 152
Wort danach: Lehrjünger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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