Wort davor: Lehrgote

Lehrgulden
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Eintrittsgebühr eines Lehrlings in die Zunft.
vgl. Lehrgeld (II).

Wort danach: Lehrhauer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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