Wort davor: lehren
Lehrer
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
ahd. le-ra-ri, mhd. le-rære, le-rer, mnd. le-re-r(e), mnl. leerre, leerare.
Lehrer (I)
Wortbildungshinweis: zu
lehren (I).
Lehrer (I 1)
Erklärung:
Schriftgelehrter, Wissenskundiger, Fachgelehrter; tw. als Titel aufzufassen.
- Datierung: Anf. 9. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Benediktinerregel
Fundstelle: AltdTBibl. 50 S. 37
- Datierung: um 830
Fundstelle: Tatian 12, 1
- Belegtext:
inti gieng thô ein fon then buohharin, éuua lerari, costonti sîn inti quedanti: meistar, uuazist mihhil bibot in éuuu?
Datierung: um 830
Fundstelle: Tatian 128, 1
- Belegtext:
den ínuuertigen auditum hábeton prophete unde apostoli unde alle doctores (lerárra)
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker II 196
- Belegtext:
B. de P., der was ein doctor und ein lerer beider rechte, legum und juris
Datierung: um 1366
Fundstelle: SächsWChr. 3.Bair.Fs. 346
- Datierung: um 1400
Fundstelle: Der Leyen Doctrinal 214
- Belegtext:
die auctoriteyte rueren uter heyligher scrifturen, uten loye decretale ende uten lereren
Datierung: um 1400?
Fundstelle: MnlWB. IV 281
- Belegtext:
es sprechent die lerer: es sind etleich ding, die ... ein person nicht nueczen noch niessen mag, er hab dann die aigenschaft darczue
Datierung: 1414
Fundstelle: ZDPhil. 73 (1954) 283
- Belegtext:
[Besitzungen, die] vns vnd dem riche ... mit reht vnd vrteyle des richs fuersten greuen heren ritter knechte, vnd lerere zugeteylt sind
Datierung: 1418
Fundstelle: SchrBodensee 24 (1895) Anh. 136
- Belegtext:
den die scheydeluthe ... mit rechte uzgesprochin habin nach erkenntenisze der erbarn meistere und lerere des rechtin
Datierung: 1429
Fundstelle: MansfeldKlUB. 216
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- Datierung: 1439
Fundstelle: RTA. XIV 254
- Belegtext:
eft se des eydes weygerden, truwe we dem rechten, we sint one to oren gesetten antwordes nicht plichtich nach utwisinge des loffliken lerers Azonis in siner summen circa codicem
Datierung: 1443
Fundstelle: QuedlinbUB. II 204
- Datierung: 1456
Fundstelle: ZRG. 13 (1878) 527
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1457
Fundstelle: ZSchles. 10 (1870/71) 272
- Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 3v
- Belegtext:
mit der aufnahme des roemischen rechts erlangten auch dessen lehrer ein groesseres ansehen in Teutschland. man gab ihnen anfangs den rang mit dem herrenstande, nachher mit dem adel und der ritterschaft
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 447
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Lehrer (I 2)
Erklärung:
christlicher Prediger, Geistlicher.
Lehrer (I 3)
Erklärung:
Vormund, auch: Rechtsbeistand bei Gericht.
vgl.
Anweiser (II),
Anweiser (III),
1Beistand (II 1).
Lehrer (I 4)
Erklärung:
Person in erwerbsmäßig unterrichtender Tätigkeit.
- Belegtext:
lerer ... vel doctor instructor informator imbutor eruditor. oder meister in hohenschule
Fundstelle: Voc. 1482 s.v.
- Belegtext:
leerer ... doctor, didasculus, praeceptor
Datierung: 1561
Fundstelle: Maaler 266r
- Datierung: 1656
Fundstelle: HessSamml. II 416
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- Datierung: 1670
Fundstelle: MittSchulg. 8 (1898) 350
- Belegtext:
auch die akademischen lehrer haben ihre rechte und vorzuege, da sie theils einer eigenen akademischen gerichtsbarkeit unterworfen sind, theils zum corpore der universitaet gehoeren,
und alle die rechte und emolumente hierbey genießen, welche der universitaet ertheilet worden
Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 36
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- Datierung: 1798
Fundstelle: Grolman,KrimRWiss. 345
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Lehrer (I 5)
Erklärung:
Maß für Geschützkugeln.
vgl.
Lehre (V).
- Belegtext:
der lehrer, ein maaß dadurch die kugeln und anderes zeug so in die moerser geladen wird, gemacht werden, damit sie weder zu groß noch zu klein seyen
Datierung: 1557/1741
Fundstelle: Frisch I 599
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- in Google Books
Lehrer (II)
Erklärung:
Lehrling.
Wortbildungshinweis: zu
lehren (II 2).
- Belegtext:
sollen keine verheyrathe lehrer mehr auf dieses handwerk gedingt und diejenige, welche in wehrender zeit der lehr sich verheyrathen ... vom handwerk gar abgeschafft werden
Datierung: 1715
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Wissell,Hdw. I 399
Wort danach: Lehrerknecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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