Wort davor: Lehre

lehren
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: neben Formen mit -a-, ahd. mhd. mnd. mnl. le-ren, as. le-rian, afries. le-ra, ae. lae-ran.
vgl. gelehrt.

lehren (I)
Erklärung: weisen, weitergeben.

lehren (I 1)
Erklärung: in geistigen und handwerklichen Fertigkeiten unterweisen; auch in der speziellen Bedeutung (ein Gesetz) auslegen, einen Rat erteilen, predigen, verkündigen.

lehren (I 2)
Erklärung: anordnen, befehlen.
lehren (I 3)
Erklärung: rechtlich beraten, eine Rechtsbelehrung erteilen (insb. an ein anderes Gericht), ein Urteil finden.
lehren (II)
Erklärung: lernen.

lehren (II 1)
Erklärung: allg. ein Wissen oder eine Fertigkeit erwerben.
lehren (II 2)
Erklärung: insb. ein Handwerk erlernen; auch subst. Wissen, Fertigkeit.

Wort danach: Lehrer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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