Wort davor: Lehrbube
Lehrbursche
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Lehrbube.
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: FritzlarRQ. 668
- Belegtext:
die geburts-briefe ... wie auch die lehr-briefe werden an den ort, wo der lehr-pursche losgesprochen, so lange in der lade beybehalten, bis derselbe sich besetzet und meister wird
Datierung: 1732
Fundstelle: HadelnPriv. 370
Faksimile
- Datierung: 1764
Fundstelle: QGrafschMark 232
- Belegtext:
daß ein ausgelernter lehrpursch annoch ein gesell sey
Datierung: 1769
Fundstelle: Cramer,Neb. 82 S. 34
- Belegtext:
die lehrpursche der knopfgießer lernen 4 jahre, wenn sie sich selbst kleiden und ein lehrgeld geben; hingegen 5 jahre, wenn ihnen der meister das letzte erlaeßt, und 6 jahre, wenn er sie auch in kleidern frey halten soll
Datierung: 1777
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. III 280
- Datierung: 1783
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 28 S. 335
- Datierung: 1784
Fundstelle: HessSamml. VI 1155
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 742
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 278
- Belegtext:
dem lehrherrn steht frey, dem lehrburschen, zur belohnung seines fleißes, einen theil der lehrzeit zu erlassen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 320
- Belegtext:
ein handwerksjunge, lehrbursche, lehrjunge muß ... bey seiner aufnahme, wo nicht seine freye geburt, doch wenigstens die erlangung seiner persoenlichen freyheit gehoerig erweisen,
und daneben seine eheliche geburt und ehrliches wesen darthun
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VIII 213
- Datierung: 1828
Fundstelle: Schnee,Hoffinanz V 261
Wort danach: Lehrdirne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten