Wort davor: Lehrbote
Lehrbrief
Wortklasse: Maskulinum
Lehrbrief (I)
Erklärung:
Ausweis und Bewertung der erfolgreich bestandenen Lehrzeit (I).
- Belegtext:
es soll sich niemandts in vnserer stat W. zu heuraten vnd meister zu werden einlassen, er bring den zuvor ... sein geburts vnd lerbrief für
Datierung: 1451
Fundstelle: BerAltertWien 1 (1854) 91
- Datierung: um 1530
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 499
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1542
Fundstelle: Stieda-Mettig 299
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- Belegtext:
die kundtschafften so man ausser gerichtlicher bevelch ... erwirkt sollen forthin nit glaubwürdig gehalten werden, es were dann sach ... das derleij kundtschafften ein solche zeugnuß in sich hielten,
welche ausser gericht verfasset werden möcht, alls ... lehrbrieff
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. I 24, 23
- Datierung: 1575
Fundstelle: FreiburgZftO. 35
- Belegtext:
wen ein geselle alhir sinen lehrbreff fordert und in unsem jungenbocke geschreven steit, de schal den breff lathen schriven up sine bekostinge ... und de schal in des amptes lade gelecht werden
Datierung: 1577
Fundstelle: HambZftRolle 20
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- Datierung: 1588
Fundstelle: EferdingRQ. 45
- Belegtext:
welche meisters sün oder thöchteren sind und das handtwerch by iren elteren gelernet ..., söllend deß lherbriefs emprosten
Datierung: 1592
Fundstelle: KonolfingenLGR. 334
- Belegtext:
sollen solche geburts: vnd lehrbrieff forthin durch ordentliche verhoer der gezeugen ... vor der ordentlichen obrigkeit, darunter der, so den brieff begehrt, geborn ist, oder
gelernet hat, auffgericht vnd verfertigt ... werden
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 199
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Datierung: 1607
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XV 159
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1619
Fundstelle: Stieda-Mettig 433
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- Datierung: 1620
Fundstelle: IserlohnUB. 172
- Belegtext:
so einer auth gelehret hefft vnd frei sein wil oder ergens ander wegens sich setten, vnd seinen lehrbreff von einen ambte furdernn wurde, kan den nicht geweigerdt werden
Datierung: 1652
Fundstelle: Crone,GildenCoesfeld 78
- Datierung: um 1660
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 123
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
lehrbriefe, doctrinales, informatoriae, informationis testimonium
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 240
- Datierung: 1702
Fundstelle: Ott,BürgerPassau 55
- Belegtext:
wo er meister werden will, muß er durch seinen lehr-brieff erweisen, daß er sein handwerck redlich erlernet, auch seine wanderschafft gebuehrend entrichtet habe, und darauf sein meisterstuck verfertigen
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 367
- Belegtext:
die lehrbrief betreffend sollen solche under der statt sigil allein signiert werden
Datierung: 1707
Fundstelle: KlingnauStR. 366
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
lehr-brief. ist das testimonium oder abschied, welcher demjenigen, der nunmehro seine kunst redlich und wohl ausgelernet, ertheilet wird
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 247
- Datierung: 1728
Fundstelle: UFrkFischerei. 246
- Datierung: 1730
Fundstelle: HessSamml. IV 22
- Belegtext:
sein gewesener lehr-meister bekennt die lehr, ... indem er lehr-brief und urkund gibt
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 599
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- in Google Books
- Belegtext:
wird ... erklaeret, daß die foermliche lehrbriefe nur denen personen, welche solche verlangen, oder wo deren ertheilung schon eingefuehret ist, zu fertigen, sonsten aber es
ferner dabei zu belassen seye, daß denen ausgelernten blose attestaten von denen zunft-vorstehern ohnentgeltlich ausgestellt werden
Datierung: 1764
Fundstelle: SammlBadDurlach III 515
- Belegtext:
die soehne eines meisters, wenn sie das handwerck bey ihren vaettern erlernen, weder aufgedinget, noch loßgesprochen, noch mit einem lehrbrief versehen, sondern nur ins handwercksbuch eingeschrieben werden
Datierung: 1771
Fundstelle: Cramer,Neb. 112 S. 594
- Belegtext:
der ausgelernte lehrpursche wird vor offener lade ... freygesprochen, ... er erhaelt von der gilde den lehrbrief, dessen original in der lade aufbehalten wird
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 286
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wer meister werden will, muß seinen lehrbrief und seine kundschaft der zunft vorlegen, und dadurch seine bisherige gute aufführung nachweisen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 250
- Datierung: 1808
Fundstelle: SammlBadStBl. II 822
- Fundstelle: PreußGS. 1811 S. 264
- Belegtext:
die hauptbestandtheile eines lehrbriefs sind, daß 1tens der lehrjung seine lehrzeit ausgehalten, 2tens die noethigen kenntnisse gesammelt, und 3tens sich jederzeit treu, fleißig und rechtschaffen verhalten habe
Datierung: 1813
Fundstelle: Landadvokat 80
Lehrbrief (II)
Erklärung:
Vertragsurkunde über die Aufdingung (II) eines Lehrlings.
- Belegtext:
die lehrbriefe werden unter denen handwerks-insieglen ausgefertiget, und zwar ueber die puncte, wann der lehrmeister mit seinem lehrjung eins worden, wieviel jahr er lernen solle,
und was er pro didactro zum lehrgeld geben solle
Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 278
Wort danach: Lehrbube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten