Wort davor: Lehnszubehörung

Lehnszug
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in der Schweiz das den Inhabern von Lehngütern zustehende Näherrecht bei der Veräußerung v. Lehen.

Wort danach: Lehnszugrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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