Wort davor: Lehnzille
Lehnzins
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Natural- und/oder Geldleistung aus einem Lehns- oder Leiheverhältnis.
- Datierung: 1323
Fundstelle: MBoica XVIII 108
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- in Google Books
- Datierung: 1438
Fundstelle: QuedlinbUB. II 192
- Belegtext:
usser den ... gütern sollent ich und mine erben ... jerlich ... minen herren von Z. zu lehenzins richten nach lehenzins gewonheit ... vier sumri dinckels, vier sumri habern ... fünfzehen schilling hlr. zins
Datierung: 1443
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 959
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- Datierung: 1493?
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 25 (1963) 150
- Belegtext:
ensoll ouch nieman den lehenzinßs versetzen
Datierung: 1507?
Fundstelle: SchwyzLB. 55
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- in Google Books
- Datierung: 1514
Fundstelle: MdForsch. XX 323
- Belegtext:
so eyner den halben theyl seiner lehenzienß, alleyn eyns jars dem herrn nit stewert, der soll das lehen ... verloren haben
Datierung: 1530
Fundstelle: LibriFeud.(Weidm.) E IIo
- Datierung: 1537/38
Region/Autor/Textsorte:
Naumburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 70
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so ain lehen vmb ainen jaerlichen lehenzinß verlihen worden waere
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 16v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
der lehnherr soll seinen lehen-mayer wegen kriegs vnd zugestandnen vnglücks den lehnzinss ... nachlassen
Datierung: 1648
Fundstelle: Gothein,Colloqu. 41
- Datierung: um 1715
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. II 1 S. 346 Anm. 12
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wann ein solche verlehnte kue verunglückhet ... solle der leheman der zeit nach, so lang er selbige gehabt und genutzet, den lehnzinß zu bezahlen schuldtig seyn
Datierung: 1756
Fundstelle: Kothing,RQ. 138
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1779
Fundstelle: ArchBern 41 (1952) 168
- Datierung: 1803
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 136
Wort danach: Lehnzinsgewohnheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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