Wort davor: Lehn(s)zehnt(e)

Lehn(s)zeit
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)zeit (I)
Erklärung: Zeitraum, für den ein Lehen vergeben wird.

Lehn(s)zeit (II)
Erklärung: Zeitraum, innerhalb dessen die Lehnsmutung erfolgen muß.

Wort danach: Lehnzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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