Wort davor: Lehn(s)zehnt(e)
Lehn(s)zeit
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)zeit (I)
Erklärung:
Zeitraum, für den ein Lehen vergeben wird.
Lehn(s)zeit (II)
Erklärung:
Zeitraum, innerhalb dessen die Lehnsmutung erfolgen muß.
- Belegtext:
wann ein churfuerst und reichs-fuerst ... ueber seine fuerstenthuemer nicht innerhalb der destinirten lehn-zeit, i.e. innerhalb jahr und tag die lehn emphaehet, so suchet er beym kayser lehn-indulten
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 941
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Lehnzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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