Lehnzäpfer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Person, die nicht selbst gebrautes Bier auf Grund eines Lehn- bzw. Leiheverhältnisses ausschenkt.
Wort danach: Lehn(s)zehnt(e)
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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