(Lehnweisung)
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Verweisung eines Lehnsmannes an einen bestimmten Lehnsherrn.
sprachliche Erläuterung:
nur mnl.
Wort danach: Lehn(s)werk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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