Wort davor: lehn(s)weise

(Lehnweisung)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Verweisung eines Lehnsmannes an einen bestimmten Lehnsherrn.
sprachliche Erläuterung: nur mnl.

Wort danach: Lehn(s)werk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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