Wort davor: Lehnvorträger

(Lehnwahrschaft)
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: nur nd.

Lehnwahrschaft (I)
Erklärung: die zu dem Besitz eines Lehens befähigende oder aus dem Lehnsbesitz entspringende Rechtsstellung, vgl. Lehnsrecht ( II und III).

Lehnwahrschaft (II)
Erklärung: Verleihung eines Lehens.

Wort danach: Lehnwahrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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