Lehn(s)verwandte
Wortklasse: Maskulinum und Femininum, nur Plural gebr.
Lehn(s)verwandte (I)
Erklärung:
Gesamtheit der Personen, die von einem Lehnsherrn (I) belehnt worden sind.
Wort danach: Lehn(s)verweser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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