Wort davor: Lehnverwalter

Lehn(s)verwandte
Wortklasse: Maskulinum und Femininum, nur Plural gebr.

Lehn(s)verwandte (I)
Erklärung: Gesamtheit der Personen, die von einem Lehnsherrn (I) belehnt worden sind.

Lehn(s)verwandte (II)
Erklärung: wie 2Lehnserbe.

Wort danach: Lehn(s)verweser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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