Lehnungsgebrauch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Besitz, Nutzung gemäß dem Leiheverhältnis.
Wortbildungshinweis: zu
Gebrauch (I 1),
Lehnung (I 1).
Wort danach: Lehnungsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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