Wort davor: Lehnstitel

Lehnstochter
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Tochter eines Lehnsbesitzers, die oder deren Nachkommen lehnsrechtlich erbberechtigt sein können.

Wort danach: Lehntrage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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