Wort davor: Lehntagsausschreiben
Lehn(s)taxe
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)taxe (I)
Erklärung:
Abgabe.
Lehn(s)taxe (I 1)
Erklärung:
bei jeder Belehnung vom Vasallen an die Lehnskanzlei zu zahlender Betrag.
Sachhinweis:
HRG.1 II 1745ff.
- Datierung: 1563
Fundstelle: KärntLHdf. 252
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wann ... die gebuehrlich lehentax richtig gemacht und die lehenpflicht aufgenommen
Datierung: 1582
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. I 76
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
seynd die herren chur-fuersten per auream bullam tit. xxix des lehen-taxes befreyet
Datierung: 1647
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 104
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wegen der lehen-tax ... resolvirt ..., daß ... dero herrn obriste lehen-richter, so offt ein lehen-gut entweder ins erb versetzet und aus der lehen-tafel ausgeloeschet oder auch
cum consensu domini directi auf einen andern vasallum transferiret wuerde, von jeden tausend dessen pretii vier per tausend tax (deren zween theil ihm und der dritte dessen beamten gehoerig) zu fordern ... befugt seyn ... solle
Datierung: 1647
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 193
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1659
Fundstelle: Lünig,CJFeud. I 102
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1663
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 133
Faksimile
- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1710/11
Fundstelle: Moser,StaatsR. VIII 98
- Datierung: 1712
Fundstelle: Lünig,CJFeud. I 58
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 940
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die boehmische kayserliche hof-cantzley die lehn-briefe gegen erlegung der gewoehnlichen lehn-taxe und des laudemii ausfertiget
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 943
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
für die erneuerung der investitur zahlt der vasall dem lehnsherrn das laudemium oder die lehnsware als ein geschenk, ... von dem laudemio ist die lehnstaxe unterschieden, d.i.
die kanzleigebühren, welche für die anfertigung des lehnsbriefs nach der observanz eines jeden lehnshofs gezahlt werden
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 642
- Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 109
- Datierung: 1783
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. III 66
- Datierung: 1797
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. II 1 S. 402
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 44
Lehn(s)taxe (I 2)
Erklärung:
vom Lehnsmann bei der Entlassung (I) zu entrichtende Abgabe.
- Belegtext:
manumissions- oder lehentaxe
Datierung: 1817
Fundstelle: ProtBundesversamml. III 110
Lehn(s)taxe (II)
Erklärung:
Gebührenordnung für die Lehnstaxe (I 1).
Lehn(s)taxe (III)
Erklärung:
Wertfestsetzung v. Lehen.
- Belegtext:
ist keine lehnstaxe vorhanden: so wird der werth [d. Lehens] nach den bey der lehnscurie üblichen taxationsgrundsätzen angeschlagen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 490
- Datierung: 1795
Fundstelle: AltenburgSamml. III 545
Wort danach: Lehnsteiding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten