Wort davor: Lehn(s)tafel

Lehn(s)tag
Wortklasse: Maskulinum

Lehn(s)tag (I)
Erklärung: festgesetzter Tag zur Behandlung der anstehenden Lehnsangelegenheiten.
vgl. Lehn(s)gericht (I).

Lehn(s)tag (II)
Erklärung: bei Knaben das Alter von 14 Jahren und 6 Wochen, dessen Erreichung lehnbar (I) macht.
Lehn(s)tag (III)
Erklärung: für die Geltendmachung von Lehnsforderungen im Konkurs maßgebender Tag.

Wort danach: Lehntagsausschreiben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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