Wort davor: Lehnstatt
Lehn(s)statthalter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Stellvertreter des Lehnsherrn (I).
vgl.
Lehn(s)propst.
- Belegtext:
unser drost als lehen-statthalter, der in aller wege unser persohn zu vertreten
Datierung: 1567
Fundstelle: KrefeldUB. IV 122
- Belegtext:
des scholtheissen als lehenstatthalters gerechtigkeit ist ein fiertel weins
Datierung: 1668
Fundstelle: MGladbachUB. II 427
- Datierung: 1702
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 6f.
- Datierung: 1714
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 742
- Datierung: 1714
Fundstelle: Ludovici,LehnsProzeß 94
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
verordnet ..., daß der damalige lehnstatthalter ... die lehnsachen nicht mehr mit denen von ihme jedesmals wählenden ... paribus curiae, sondern, gleichwie in allen dero übrigen
provinciis geschiehet, als auch allhier mit dem collegio der regierung künftighin respiciren und judiciren sollte
Datierung: 1725
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 740
Wort danach: Lehnstatthaltersverwalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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