Lehnschulzengericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
(mit einem Lehngut verbundenes) Amt des Lehnschulzen.
Wort danach: Lehnschwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten