Wort davor: Lehn(s)schuldigkeit

Lehn(s)schultheiß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Gerichts- und Verwaltungsbeamter, hauptsächlich für Lehnsangelegenheiten.

Wort danach: Lehnsschultisei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten