Wort davor: Lehn(s)schein

Lehnschilling
Wortklasse: Maskulinum

Lehnschilling (I)
Erklärung: Gebühr, die beim Besitzwechsel eines Lehens zu entrichten ist.
vgl. Lehnreich.

Lehnschilling (II)
Erklärung: Pachtzins, jährliche Abgabe aus einem Lehen.
Lehnschilling (III)
Erklärung: Abgabe der Bäcker an die Bader als Entschädigung für das Betreiben einer Schwitzstube.

Wort danach: Lehnschöffe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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