Wort davor: Lehnschatz
Lehnschatzgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Ablösung der Lehnspflichten bei der Umwandlung eines Lehens in ein Allod (III 4 c).
- Belegtext:
was gestallt unser ... anherr ... alle dem damahligen hertzogthum Friedland hingelassene lehen-gueter wieder in das allodium zu bringen und denen possessoribus, gegen erlegung eines gewissen lehn-schatz-geldes
erblich zu ueberlassen resolviret
Datierung: 1662
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 203
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Wort danach: Lehn(s)schein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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