Wort davor: Lehnschaf
Lehnschaft
Wortklasse: Femininum
Lehnschaft (I)
Erklärung:
Rechtsstellung des Lehnsherrn (I) mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, das Lehnsverhältnis von der Seite
des Lehnsherrn (I) gesehen.
Lehnschaft (I 1)
Erklärung:
im weltlichen Bereich, tw. auch das Lehen selbst.
- Belegtext:
sulche ... guttere ... mit dinstin ffronen tryfftin weyden czinsen manschafft vnde lehenschafft vnde alle gerechtickeit gesucht vnde vngesucht ... haben wir ... dem ... deutschen orden gegebin
Datierung: 1274
Region/Autor/Textsorte:
Plauen
Fundstelle: CorpAltdtOrUrk. I 227
- Belegtext:
waer aber daz ich noch mein erben den ... hof niht wolten chauffen, so sol ern geben swem er wil, also daz dev selb lehenschaft gehoehirt werd vnd niht genidert
Datierung: 1315
Fundstelle: BrixenUrk. I 236
- Belegtext:
daz si daz gepot und unsern willen und unser lehenschaft an chaim tail czubrechen und mailigen
Datierung: um 1330
Fundstelle: BrünnRQ. 376
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- Datierung: 1337
Fundstelle: MittSalzbLk. 10, 2 (1870) 164
- Datierung: 1338
Region/Autor/Textsorte:
Überlingen
Fundstelle: ZGO. 10 (1859) 472
- Belegtext:
daz ir dy brudir des dutschen ordens ... an der lenschaft derselbin schule, dye wyr en recht und redelich gegebin habin, nicht hindert
Datierung: 1339
Fundstelle: MühlhsnUB. 451
- Belegtext:
verleihen in auch mit disem brief alle diue reht von lehenschafft oder von satzunge
Datierung: 1347
Fundstelle: MGConst. VIII 346
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Datierung: 1347
Fundstelle: SPöltenUB. I 391
- Datierung: 1350
Fundstelle: Beyerle,Konstanz II 316
- Belegtext:
so haben wir ... dieselben hofstat vnd hueser der lehenschafft vnd lehensrehten, daz wir ... dar an bizher gehabt haben, ledig vnd loz gesagt
Datierung: 1365
Fundstelle: MWirzib. IX 227
- Datierung: 1381
Fundstelle: FürstenbUB. II 321
- Datierung: 1391
Fundstelle: AppenzUB. I 1 S. 322
- Datierung: 1434
Fundstelle: ZSchles. 5 (1863) 152
- Belegtext:
alle lehenschafften der fryen handtlehen und hofguetter und alle veall gehoerend och ainem herrn von sant Gallen und sinem gotzhus zuo
Datierung: 1469
Fundstelle: SGallenOffn. I 14
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
unser fuerstl. obrigkeit und lehenschafft
Datierung: 1509
Fundstelle: CAustr. I 761
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
HofkInstr.
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 340
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
weil die sache die wuerde und lehenschafft eines fuersten beruehre, so koenne niemand darueber erkennen und sprechen, als fuersten
Datierung: 1608
Fundstelle: Lünig,CJFeud. I 167
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
haben wir zweyerley arten derer lehenherrn, deren die erstere eigenthuemer ihrer zu lehen verliehenen gueter, und die vasallen heegegen nutznießere sind; die von der andern art aber nur die lehenschafft,
oder das recht einer lehens-dienstbarkeit, auf des lehenmans eigenem gut, zu fodern macht haben
Datierung: 1740
Fundstelle: Senckenberg,Lehen 19
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
Lehnschaft (I 2)
Erklärung:
im kirchlichen Bereich: Kirchensatz (I), jus patronatus, Präsentationsrecht.
- Belegtext:
der kirchensatze haben die ... von B. gestifft und ist juspaternatus und get also zu lehen von der herschafft B., daz si den selben kirchensatz also mogen ... haben ... und mit solicher lehenschafft
ist die ... herschafft von B. begabt worden von unserm heiligen vater dem bapst
Datierung: 1285?
Fundstelle: HeilbronnUB. I 536
- Datierung: 1357
Fundstelle: RegensbUB. II 116
- Belegtext:
die fürweissung aines caplans praesentation, oder jus patronatus, das die layen haissent lechenschafft, des ... altars vnd mess, als offt si ledig wirdet, ewigelich bleiben soll, vnns
Datierung: 1431
Fundstelle: MBoica XIX 118
- Belegtext:
kirchensatz vnd lehenschafft der pfarrlichen kirchen zu H.
Datierung: 1439
Fundstelle: MBoica 25 S. 38
- Belegtext:
mit ... geistlicher lehenschefte der gotesgaben
Datierung: 1445
Fundstelle: HeilbronnUB. I 329
- Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: StraubingStR. 319
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- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BabbÖstUB. II 241
- Datierung: 1542
Region/Autor/Textsorte:
Memmingen
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 269
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wellicher ein kirchen mit seinem darlegen erbaut, oder einen grundt, darauf ein kirchen erpaut wirdt, dargibt, oder wellicher ein kirchen mit einem einkommen anfenklich begabt, der hat an sollicher kirchen
die lehenschaft, so in latein ius patronatus genent würdt, also das er dieselb kirchen einem pfarrherrn seinem willen und gefallen nach verleihen mag
Datierung: 1556/58
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 151
- Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 251
- Belegtext:
von geistlichen lehenschafften. ein geistliche lehenschafft, zu latein jus patronatûs, oder jus praesentandi genant, ist nichts anders, als daß ein lehens-herr oder patronus, auff
eine ledige pfarr, oder anders geistliches beneficium, einen priester nach belieben dem ordinario, das ist dem bischoff oder seinem officialen, unter dessen bißthumb die pfarr oder anders beneficium gelegen, zu praesentiren befugt und schuldig ist
Datierung: 1679
Region/Autor/Textsorte:
TractIurIncorp.
Fundstelle: CAustr. I 581
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Lehnschaft (II)
Erklärung:
Rechtsstellung des Lehnsmannes (I) mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, das Lehnsverhältnis, von der Seite
des Lehnsmannes aus betrachtet, auch das Lehen selbst.
- Belegtext:
mit den fürsten warp er sâ daz sî ir eigen gâben dran und ez enphiengen wider dan mit rehter mannes lêhenschaft
Datierung: um 1215
Fundstelle: R.v.Ems,GGerhart V. 211
- Belegtext:
gaben mir uf mit gesamenoter hant die ... lehenschaft lidig vnd lere in min hant
Datierung: 1280
Region/Autor/Textsorte:
Villingen
Fundstelle: CorpAltdtOrUrk. I 387
- Belegtext:
da gabe er ... die lehenshapht mim herren ... uf, der gab uns do die eigenshapht lieplich und guotlich
Datierung: 1291
Fundstelle: WirtUB. IX 504
- Datierung: 1306
Fundstelle: MBoica XIII 384
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- in Google Books
- Belegtext:
wan ich der ... lehenschaft nur ir trager und behalter bin und sein schol mit guten triuwen
Datierung: 1334
Fundstelle: Rockinger
- Belegtext:
wier vergehen auch, auf welhen vnder in di selb lehenschaft geviell, der sol der andern lehentrager sein an schaden
Datierung: 1337
Fundstelle: OÖUB. VI 238
- Belegtext:
lehenschafft des richs daz ist also vil gesprochen als stetikeit der truwen, da von der lehenber man dis riche alwegen buwen sal
Datierung: 1. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: KlKaiserr.(Munzel) 341
- Datierung: 1381
Fundstelle: InterlakenR. 77
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
alle manne undt manschafft undt alle lehen und lehenschafften, undt alle rechte undt zugehörungen, die zu dem ... schloss gehören
Datierung: 1390
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 11 (1890) 175
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: Anf. 15. Jh.
Fundstelle: ZürichOffn. I 387
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1414
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 164
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1425
Fundstelle: FreibergUB. II 77
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1446
Fundstelle: FürstenbUB. VI 344
- Belegtext:
vnd ob einer sin lenschaft verkoufte, das sol im der lenherr ouch gönnen, also dz einer der kouft, den lenherr vertröste umb zinß vnd vmb vnbuw
Datierung: um 1455
Fundstelle: Büron 110
- Datierung: vor 1489
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 6
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann ainer stirbt, so steet die lehenschaft vierzehen tag an schaden
Datierung: 1535
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 824
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
mag derselb lehennherr die lehennschafft dem lehenman wol ab zu sinen eignenn hannden züchenn
Datierung: 1539
Fundstelle: BernStR. I 286
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die lehen sein in mancherlay vnderschid vnd werden naemlichen zum ersten die lehenschafften, als hertzogthuomb, marggraffschafften, grafschafften vnd anderer hohen würde regallehen
genent. es mag auch von solchen hohen lehenschafften nichts verkaufft oder veraendert werden, dann mit vorbehalt des gestrackten aygenthuomb oder der oberkait
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 2r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,Rsp. Teil IX Kolumnentitel
- Datierung: 1573
Fundstelle: MarburgRQ. I 433
- Belegtext:
so der laehenman syn rechtsame vnd laehenschafft verkaufft oder von handen laßt: so mag der herr der eygenschafft den kauff wol zuechen vnd nach hienach geschribnem recht bhalten
Fundstelle: BernGS. 1615 Bl. 29v
- Belegtext:
womit ein laehenman syn laehenschafft verwuercke
Fundstelle: BernGS. 1615 Bl. 35r
- Datierung: 1634
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 25 (1963) 192
- Belegtext:
investitura (die belehnung der lehnschafft) est actus judicialis solennis
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 223
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
was die lehnschafften betrifft, welche innerhalb gedachten district gelegen, ... darueber soll dem koenige in Preußen das dominium directum ... zustehen
Datierung: 1713
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 218
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
nach den gemeinen rechten kauff lehnschafft oder mieth bricht
Datierung: 1713
Region/Autor/Textsorte:
Trier
Fundstelle: Nahmer II 664
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
lehenschafft zieht keine unterthaenigkeit nach sich
Datierung: 1723
Fundstelle: Pistorius,Thes. VI 520
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 330
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wenn jemanden ein lehn mit seinen lehn- und mannschaften verliehen worden: so ist dem vasallen die lehnsherrlichkeit über die davon abhangenden aftervasallen mit übertragen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 37
Lehnschaft (III)
Erklärung:
Belehnung.
Lehnschaft (IV)
Erklärung:
Erträgnisse des Lehens.
- Belegtext:
der zins oder lehenmann soll vnd mag von dem eigenthumb oder eigenschaft auch nichts vergaben, dann allein ab der lehenschaft [frz. Paralleltext: des fruicts],
vnd das mit wissen vnd willen ynes lehenherren
Datierung: 1. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: FreiburgÜMun. III 189
Lehnschaft (V)
Erklärung:
im Bergwesen.
Lehnschaft (V 1)
Erklärung:
"ein von einer Gewerkschaft an Lehenhäuer zu selbständigem Abbau gegen eine vereinbarte Quote der Förderung ... meist auf bestimmte Zeit, selten für immer ... hingegebener (räumlicher)
Teil des Grubenfeldes oder der Bergbauberechtigung darin" Jelinek 455 (ebd. viele Belege).
- Belegtext:
ein man mach sin lenscap bet beholden, wen id ome jennich man breken moge, so he se in siner hebbenden were hebbe
Datierung: 1271
Fundstelle: GoslarUB. II 218
- Belegtext:
das do smydammecht heisset, do beheldet der urbarer eyne schicht an, dy gewercken dy dry teil. buwet der nufenger dy sebin lehen mit dryen schechten, vuntgruben unde czwey endilste lehen, der urbarer
mag yn nicht hoeher gedringen, eyn lehen mit dryen oertern, eyne lehenschaft mit eyme oerte
Datierung: Ende 13. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Iglau
Fundstelle: Ermisch,SächsBergr. 31
[weitere Angaben: ebd. 32 und 35]
- Belegtext:
die lehenhower, die lehenschaft von den gewerken, die lehen und lehenrecht erblich haben empfangen, die schullen eigenschaft geben den stollenmaistern und auch den gewerken, von den sie die lehenschefte enpfangen haben
Datierung: 1339/61
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. I 24
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Datierung: 1342
Fundstelle: LiegnitzUB. 87
- Datierung: 1384
Fundstelle: FreibergUB. II 50
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
von freyen schechttnn vnd lehnnschufftnn ...
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: SchemnitzStR. 17
[weitere Angaben: ebd. 18]
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
in dem bergrechte so ist lehenschafft eyns verliehen dinges wechselunge von eyner personen in dye andern umb eyn genant teil dez gewynnes. dyeselben lehenscheffte verleicht man mit mancherley weyse
Datierung: 1406/07
Fundstelle: ZMährSchles. 7 (1903) 242
- Belegtext:
ein islich perch in siben lehen geteilt schol czu rechte czu dem ministen haben drei schecht und in iglichem lehen drie orter und in islicher lehenschaft ein orte, und mag nicht furpaz petwungen werden
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: Zycha,BöhmBgr. II 10
- Belegtext:
wann ainer geding oder lehenschafft aufnimbt, ez sei gut oder pös, so sol er das geding halten, es sei dann sach, das in die gwerken ledig sagen
Datierung: 1486
Region/Autor/Textsorte:
Görz
Fundstelle: ZBergr. 48 (1907) 512
- Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Schlesien
Fundstelle: Wagner,CJMet. 1284
- Datierung: 1532
Region/Autor/Textsorte:
SalzbBergO.
Fundstelle: Lori,BairBergr. 216
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1556
Fundstelle: SchwazErf. 161
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
daß keine grube zu lehenschafft oder bestand ausgelassen werde
Datierung: 1663
Fundstelle: CAustr. III 181
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1673
Fundstelle: Span,Bergurthel 25
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1698
Fundstelle: Span,Bergsp. 44
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Lehnschaft (V 2)
Erklärung:
Personengruppe.
- Belegtext:
[eine unter einem Vorarbeiter in Accord arbeitende Anzahl Arbeiter nannte man auch eine] lechenschaft
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: MittSalzbLk. 24 (1884) 154
- Belegtext:
lehnschafft oder lehnschacht, wird bey denen berg-wercken genannt, wenn drey oder vier personen, zum unterscheide einer gewerckschafft, eine zeche mit einander bauen
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XVI 1459
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht III 243
Wort danach: Lehnschafter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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