Wort davor: Lehnschaf

Lehnschaft
Wortklasse: Femininum

Lehnschaft (I)
Erklärung: Rechtsstellung des Lehnsherrn (I) mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, das Lehnsverhältnis von der Seite des Lehnsherrn (I) gesehen.

Lehnschaft (I 1)
Erklärung: im weltlichen Bereich, tw. auch das Lehen selbst.

Lehnschaft (I 2)
Erklärung: im kirchlichen Bereich: Kirchensatz (I), jus patronatus, Präsentationsrecht.
Lehnschaft (II)
Erklärung: Rechtsstellung des Lehnsmannes (I) mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, das Lehnsverhältnis, von der Seite des Lehnsmannes aus betrachtet, auch das Lehen selbst.
Lehnschaft (III)
Erklärung: Belehnung.
Lehnschaft (IV)
Erklärung: Erträgnisse des Lehens.
Lehnschaft (V)
Erklärung: im Bergwesen.

Lehnschaft (V 1)
Erklärung: "ein von einer Gewerkschaft an Lehenhäuer zu selbständigem Abbau gegen eine vereinbarte Quote der Förderung ... meist auf bestimmte Zeit, selten für immer ... hingegebener (räumlicher) Teil des Grubenfeldes oder der Bergbauberechtigung darin" Jelinek 455 (ebd. viele Belege).
Lehnschaft (V 2)
Erklärung: Personengruppe.

Wort danach: Lehnschafter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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