Wort davor: Lehn(s)saal
Lehn(s)sache
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)sache (I)
Erklärung:
Lehnsangelegenheit verschiedener Art, insbes. der Rechtsstreit in Lehnsangelegenheiten.
vgl.
Belehnungssache,
Lehn(s)handel (II).
- Datierung: um 1480
Fundstelle: Eyb,NürnbLG. 61
- Belegtext:
ein jegliche lehen sach in gemein wirt nach rechter regel entschaiden
Datierung: 1493
Fundstelle: LibriFeud.(Pflantzm.) C I
- Datierung: um 1500
Fundstelle: Prausnitz,Feuda extra curtem 90 Anm. 4
- Datierung: 1504
Fundstelle: Carlebach,BadRG. I 72
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- Datierung: 1508
Fundstelle: OsnabrGQ. IV 216
- Datierung: 1536
Fundstelle: Lünig,CJFeud. I 251
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1546
Fundstelle: Perneder,Proz. 10
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
[Übschr.:] von rechtlichem außtrag der strittigen lehensachen, auch wo vnd vor welchen richtern derselb beschehen soll
Datierung: 1558
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 35r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1569
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 318
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
puech von lehenssachen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. I 13
- Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. III 247
- Belegtext:
der lehenmann wegen lehenssachen im nahmen seines herrn dreimal erfordert worden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat Tit. 175 § 21
- Belegtext:
in den ... lehnssachen ... nicht anders ... dan nach kaeyser rechten, vndt wie es by iedem orthe landes vor alters herokommen, gehalten werden solle
Datierung: 1611
Fundstelle: CCMarch. VI 1 Sp. 223
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 382
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- Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 155
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1654
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. III 193
- Datierung: 1655
Fundstelle: HessSamml. II 234
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- Datierung: 1656
Fundstelle: Harsdörffer I 573
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 679
- Datierung: 1709
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 379
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 993
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1721
Fundstelle: Ludovici,LehnsProzeß 8
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1724
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 740
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1727
Fundstelle: Lünig,CJFeud. I 1390
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1743
Fundstelle: Moser,StaatsR. VIII 52
- Belegtext:
die lehens-sachen theilen sich in gericht- und ausser-gerichtliche ... beyde koennen furkommen zwischen dem lehen-herrn und denen vasallen ... oder zwischen denen vasallen unter sich
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 62
- Belegtext:
in lehensachen bleibt unsere lehencammer allein forum competens: es soll aber zu dem begriff von lehensachen nichts gerechnet werden, als 1. die causae investiturae, und was dahin
einschlaegt; 2. die causae gratiae; 3. wann wegen der lehendienste die frage ist; 4. in lehen- fehlern- felonie- und caducitaets-faellen; 5. in causis revocationis feudi; 6. in causis reluitionis,
wann die frage vom jure reluendi; 7. in causis successionum in feuda; 8. in causis proximitatis agnatorum
Datierung: 1755
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Moser,NStaatsR. IX 683
- Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 677
- Belegtext:
wir erkennen nur das für lehn-sachen, so für die lehn-gerichte gehören, welche die verbindung des herrn mit dem lehn-mann, oder die verbindung der lehnleute unter sich betreffen
... wenn es demnach aufdie verwürkung eines lehns ankommt, ist es eine lehn-sache und gehöret für das lehn-gericht
Datierung: 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. 66
- Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,NStaatsR. IX 710f.
- Datierung: 1784
Fundstelle: Schnaubert,ErläutLehnR. 43 Anm.
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 33
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1789
Fundstelle: Kerner,RRittersch. III 251 u. 253
- Belegtext:
die ausuebung der gerichtsbarkeit in lehnssachen ist entweder besondern collegien, die unter den namen von lehnkammern, lehnkanzelleyen, lehnsstuben, bekannt sind, aufgetragen,
oder sie ist der landesregierung, oder einer sonstigen ordentlichen gerichtsstelle ueberlassen
Datierung: 1793
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. III 222
- Belegtext:
alle gegenstaende, wobey rechte und verbindlichkeiten in frage kommen, die aus dem vorhandenen lehnsnexus zu beurtheilen sind, sind lehnssachen
Datierung: 1793
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. III 248
- Belegtext:
lehnssachen gehoeren vor die landesregierung
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 228
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- Datierung: 1802
Fundstelle: PfalzbairHofKal. 53
- Belegtext:
in wahren lehenssachen, womit aber nicht jede streitigkeit über ein lehen verwechselt werden darf, ist der reichshofrath über reichslehen allein competent, da nur er den reichslehenhof formirt
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 519
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 466
- Datierung: 1808
Fundstelle: VerfBaiern I Beil. VI p. 168
Lehn(s)sache (II)
Erklärung:
vereinzelt Bez. für ein Lehen (I 2).
Wort danach: Lehnsalz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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