Wort davor: Lehnrichte

Lehn(s)richter
Wortklasse: Maskulinum

Lehn(s)richter (I)
Erklärung: Vorsitzender oder Mitglied eines Lehnsgerichts (I).

Lehn(s)richter (II)

Wort danach: Lehnrolle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten