Wort davor: Lehnreiter

Lehn(s)rekognition
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)rekognition (I)
Erklärung: rechtsgültige Anerkennung einer Lehnserneuerung.

Lehn(s)rekognition (II)
Erklärung: bei der Lehnserneuerung vom Lehnsmann (I) zu zahlende Anerkennungsgebühr.
vgl. Lehnreich.

Wort danach: Lehn(s)renovation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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