Belegtext:
[Buchtitel: J.Decher,] tractatus de investitura saxonica ... von der gerichtlichen lehens-reichung der unbeweglichen güther in Sachsen [Frankfurt 1727]
Belegtext:lehns-reichung ... ist diejenige handlung, vermoege deren einer von dem lehn-herrn wuercklich in den besitz eines lehns gesetzet wird. die dabey vorkommenden gebraeuche aber sind nicht aller orten einerley Datierung: 1737
Fundstelle:Zedler XVI 1472
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